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JACARANDA CARPETS LIMITED. REGISTRIERT IN ENGLAND.
UNTERNEHMENSREGISTRIERUNG NR. 4774828. MEHRWERTSTEUER NR. 815 804825.
VERKAUFSBEDINGUNGEN VON JACARANDA CARPETS LIMITED (DER VERKÄUFER)
Alle gewerblichen Kunden sollten die folgenden Verkaufsbedingungen von Jacaranda lesen
Auslegung
1.1 In diesen Bedingungen haben die folgenden Wörter die folgende Bedeutung:
„Vertrag“ der Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über den Verkauf und Kauf der Waren;
„Ereignis höherer Gewalt“ die in Klausel 9.8 aufgeführten Ereignisse;
„Waren“ bedeutet Teppiche, Vorleger, Unterlage, Bodenbeläge und alle anderen Waren, die der Käufer vom Verkäufer kauft (einschließlich aller dieser Waren oder Teile davon);
„Maßanfertigung“ Waren, die nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder zugeschnitten werden;
„Bestellung“ jede Bestellung des Käufers in Bezug auf Waren;
„Florumkehrung“ ein natürliches Phänomen, bei dem die örtlichen Bedingungen, unter denen ein Teppichboden verlegt wird, dazu führen, dass ein Teil des Teppichflors seine Richtung ändert und das Licht unterschiedlich reflektiert;
„Angebot“ ist jedes Angebot oder jeder Kostenvoranschlag, das/der dem Käufer vom Verkäufer vor Abschluss eines Vertrages vorgelegt wird;
„Wertminderung“ bedeutet 20 % des Einzelhandelspreises der Waren oder den vom Verkäufer von Zeit zu Zeit festgelegten Prozentsatz des Einzelhandelspreises der Waren;
„Verkäufer“ Jacaranda Carpets Ltd (Unternehmensnummer 04774828), ein in England und Wales eingetragenes Unternehmen mit Sitz in 1 Cockerel Rise, Magnetic Park, Desborough, Northamptonshire, Vereinigtes Königreich, NN14 2WE;
„Dienstleistungen“ alle Dienstleistungen, die der Käufer vom Verkäufer erwirbt (einschließlich aller oder eines Teils davon);
„Besondere Bedingungen“: alle zusätzlichen und/oder besonderen Bedingungen, die vom Verkäufer mitgeteilt werden;
„Aufpreis“ bedeutet die Kosten in Höhe von £20 oder in einer vom Verkäufer von Zeit zu Zeit geänderten Höhe, die der Käufer an den Verkäufer für Waren zu zahlen hat, die vom Verkäufer gemäß den Spezifikationen des Käufers in eine Rolle geschnitten wurden;
„Gebiet“ bedeutet die Europäische Union, Norwegen und Marokko sowie alle anderen Gebiete, die der Verkäufer von Zeit zu Zeit bestimmt; und
„Website“ bezeichnet die Website des Verkäufers unter jacarandacarpets.com oder die vom Verkäufer von Zeit zu Zeit aktualisierte Version.
1.2 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf ihre Auslegung. Wörter, die auf eine Person hinweisen, schließen juristische oder nicht eingetragene Personen ein.
Zustandekommen des Vertrags
2.1 Diese Bedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, bis der Verkäufer neue Verkaufsbedingungen annimmt und dem Käufer mitteilt. Alle Kostenvoranschläge, Angebote und Offerten sowie alle Aufträge werden unter diesen Bedingungen angenommen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und einem Angebot, einer Offerte oder einer Auftragsbestätigung des Verkäufers haben die anderen Bedingungen Vorrang. Wenn der Verkäufer oder seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder Vertreter gegenüber dem Käufer Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben haben (mit Ausnahme der Dokumente, die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers beigefügt sind), auf die sich der Käufer berufen möchte, ist er dazu nur berechtigt, wenn die Erklärung oder Zusicherung dem Auftrag beigefügt oder mit einem Vermerk versehen ist, und auch dann nur, wenn der Verkäufer dem Käufer anschließend schriftlich bestätigt, dass er sich auf die Erklärung oder Zusicherung berufen darf.
2.2 Alle Verträge unterliegen diesen Bedingungen und den vom Verkäufer mitgeteilten Besonderen Bedingungen. Bei Widersprüchen zwischen den Besonderen Bedingungen und diesen Bedingungen haben die Besonderen Bedingungen Vorrang. Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Bedingungen, und der Käufer verzichtet auf jedes Recht, sich auf solche früheren Bedingungen zu berufen.
2.3 Jede Bestellung stellt ein Angebot des Käufers dar, die in der Bestellung genannten Waren zu den vorliegenden Bedingungen zu erwerben. Alle Bedingungen des Käufers, die einer Bestellung beigefügt oder dem Verkäufer anderweitig mitgeteilt werden, sind für den Verkäufer nicht bindend. Jede Bestellung setzt voraus, dass der Käufer diese Bedingungen vorbehaltlos und ohne Änderungen akzeptiert. Die Annahme einer Bestellung durch den Käufer gilt als Beweis dafür, dass diese Bedingungen in den Vertrag aufgenommen werden. Ohne Haftung gegenüber dem Käufer ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen Vertrag zu erfüllen, der diese Bedingungen nicht einbezieht, und zwar unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Konditionen.
2.4 Diese Bedingungen sind die einzigen Bedingungen, zu denen der Verkäufer bereit ist, mit dem Käufer zu verhandeln, und sie regeln den Vertrag unter vollständigem Ausschluss aller anderen Bestimmungen oder Bedingungen. Ungeachtet jeglicher Bezugnahme darauf im Vertrag und/oder in einem anderen Dokument werden keine Bedingungen und/oder Konditionen, die auf der Bestellung vermerkt, mit ihr geliefert oder in ihr enthalten sind, Teil des Vertrages, und der Käufer verzichtet auf jegliches Recht, das er ansonsten haben könnte, sich auf solche Bedingungen und/oder Konditionen zu berufen. Es wird zur Kenntnis genommen und vereinbart, dass diese Bedingungen gemäß Klausel 2.5 geändert werden können.
2.5 Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und von einem Zeichnungsberechtigten des Verkäufers unterzeichnet wurden.
Spezifikation
3.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in diesen Bedingungen entsprechen Menge, Qualität und Beschreibung der Waren den Angaben im Angebot oder (falls abweichend) in der Bestellung und/oder in allen anwendbaren Spezifikationen, die der Verkäufer dem Käufer zur Verfügung gestellt oder mitgeteilt hat. Der Käufer ist dafür verantwortlich, das Angebot zu überprüfen und sich zu vergewissern, dass alle Spezifikationen, auch im Falle von Maßanfertigungen, richtig und angemessen sind.
3.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Abmessungen oder die Zusammensetzung der Waren jederzeit zu ändern, um sie den geltenden Normen oder Gesetzen anzupassen oder sie anderweitig innerhalb angemessener Grenzen unter Berücksichtigung der Art der Waren zu ändern.
3.3 Der Verkäufer verlässt sich auf die Fähigkeiten und das Urteilsvermögen des Käufers, wenn es darum geht, eine genaue Bestellung aufzugeben, sicherzustellen, dass die Abmessungen und die Menge der Waren den Anforderungen des Käufers entsprechen, und zusätzliche Waren zu berücksichtigen, die für Verbindungen benötigt werden könnten. Der Verkäufer haftet nicht für Auslassungen in der Bestellung. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die dem Käufer in Bezug auf Dinge entstehen, die in der Bestellung nicht schriftlich genau angegeben sind.
3.4 Die Waren müssen von zufriedenstellender Qualität und für den Zweck der Ware angemessen geeignet sein.
3.5 Der Käufer erkennt an, dass:
3.5.1 im Gegensatz zu maschinell gewebten Waren, handgewebte, handgetuftete oder handgeknüpfte Waren, die beim Verkäufer bestellt werden, keine einheitliche Oberfläche haben, und stimmt zu, dass der Verkäufer nicht für Abweichungen bei solchen handgewebten, handgetufteten oder handgeknüpften Waren haftet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf geringfügige Farb- und Webabweichungen, es sei denn, sie sind auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen;
3.5.2 Samtige handgewebte Teppiche können eine Florumkehrung aufweisen, und dass eine solche Florumkehrung kein Herstellungsfehler ist;
3.5.3 alle Waren aus Naturfasern bestehen und dass Naturfasern im Laufe der Zeit ausbleichen können und dass ein solches Ausbleichen beschleunigt werden kann, wenn die Waren ungefärbt sind oder starkem Licht ausgesetzt werden.
3.6 Der Verkäufer prüft die Waren vor dem Versand sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Käufers, jedoch vorbehaltlich etwaiger Branchentoleranzen in Bezug auf Größe, Qualität und Farbton der Waren.
3. 7 Der Käufer hat nur dann Anspruch auf Entschädigung für Fehlmengen oder Mängel an den gelieferten Waren, die bei einer Sichtprüfung erkennbar sind, wenn der Käufer die Waren innerhalb von 48 Stunden nach dem Lieferdatum prüft und eine schriftliche Reklamation unter Angabe der Fehlmenge oder des Mangels innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung bei Fehlmengen, Mängeln oder Nichtlieferung eines einzelnen Teils einer Sendung oder innerhalb von 60 Tagen nach dem mitgeteilten Versanddatum bei Nichtlieferung einer ganzen Sendung oder (falls zutreffend) innerhalb eines kürzeren Zeitraums, den die Bedingungen des Spediteurs vorschreiben, an den Verkäufer gerichtet wird. Dem Verkäufer ist Gelegenheit zu geben, die Waren zu besichtigen und etwaige Beanstandungen zu prüfen, bevor er die Waren verwendet, verändert oder in sie eingreift.
3.8 Der Käufer ist nur dann berechtigt, Mängel an den gelieferten Waren zu reklamieren, die bei der Sichtprüfung zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar sind, wenn:
3.8.1a der Käufer dem Verkäufer so schnell wie möglich nach Entdeckung des Mangels eine schriftliche Reklamation zukommen lässt; und
3.8.2 der Mangel nicht darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers nicht befolgt hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anweisungen auf der Website des Verkäufers in Bezug auf die Lagerung, Inbetriebnahme, Installation, Verwendung, Wartung der Waren und die gute Handelspraxis in Bezug auf diese Waren; und
3.8.3 der Mangel nicht durch vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder anormale Lager- oder Arbeitsbedingungen entstanden ist; und
3.8.4 keine Nutzung der Waren oder Änderungen oder Eingriffe an oder mit den Waren vorgenommen wurden, bevor dem Verkäufer Gelegenheit gegeben wurde, die Waren zu prüfen, und diese Beanstandung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Waren erfolgt.
3.9 Der Käufer ist nicht berechtigt, nach Maß gefertigte Waren zurückzusenden, es sei denn, die nach Maß gefertigten Waren weisen aufgrund von Fahrlässigkeit des Verkäufers Mängel auf.
3.10 Wenn der Käufer es versäumt, eine angemessene und/oder genaue Bestellung für Waren abzugeben und Waren zurückgeben möchte, die aufgrund eines Fehlers des Käufers nicht den Spezifikationen des Käufers entsprechen, kann der Verkäufer nach seinem alleinigen und angemessenen Ermessen eine Gutschrift für den Wert der Waren ausstellen, die Gegenstand einer solchen Bestellung beim Wiederverkauf sind. Von jeder gemäß dieser Klausel 3.10 ausgestellten Gutschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von 25 % für jede zurückgesandte Ware mit einer Länge von mehr als 3,5 Metern abgezogen. Für den Fall, dass der Käufer die Waren nicht in einem für den Verkäufer akzeptablen Zustand zurückgibt, kann der Verkäufer nach seinem alleinigen und angemessenen Ermessen dem Käufer entweder eine Gutschrift für den Schrottwert der Waren erteilen oder dem Käufer überhaupt keine Gutschrift erteilen.
3.11 Alle Waren, die gemäß Klausel 3.7, 3.8, 3.9 und 3.10 zurückgeschickt werden, gehen auf Kosten und Risiko des Käufers, und der Käufer ist dafür verantwortlich, dass die Waren in gutem Zustand an den Verkäufer zurückgeschickt werden.
3.12 Nach jeglicher Nutzung, Veränderung oder Beeinträchtigung der Waren durch den Käufer oder seine Kunden verzichtet der Käufer vollständig auf jegliches Recht, Ansprüche in Bezug auf die Waren geltend zu machen.
3.13 Die Herstellung von Mustern oder Testarbeiten für den Käufer erfolgt auf Kosten des Käufers. Wenn der Käufer ein vom Verkäufer erstelltes Muster oder eine Testarbeit genehmigt, hat der Käufer keinen Anspruch auf Waren, die einem solchen Muster entsprechen.
Lieferung
4.1 Die Lieferung der Waren erfolgt in den Geschäftsräumen des Käufers, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich vereinbart, die Waren an einem anderen Ort zu liefern; in diesem Fall erfolgt die Lieferung, wenn die Waren an dem angegebenen Lieferort (der „Lieferort“) eintreffen. Der Verkäufer liefert die Waren an Lieferorte innerhalb des Vertragsgebiets. Der Liefertermin wird so genau wie möglich angegeben, kann aber nicht garantiert werden. Der Käufer hat kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, wenn die angegebene Liefer- oder Fertigstellungsfrist aus irgendeinem Grund nicht eingehalten wird, und der Käufer ist auch nicht berechtigt, die Lieferfrist zum wesentlichen Bestandteil des Vertrags zu machen oder dies zu behaupten. Abschnitt 32(2) des Sale of Goods Act 1979 ist nicht anwendbar. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Käufer die in Abschnitt 32(3) des genannten Gesetzes genannte Mitteilung zu machen.
4.2 Der Käufer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer, falls er aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, eine seiner Verpflichtungen aus einem Auftrag zu erfüllen, einschließlich aber nicht beschränkt auf:
4.2.1 das Versäumnis des Käufers, die Informationen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die der Verkäufer vernünftigerweise für die Lieferung der Waren benötigt; oder
4.2.2 das Versäumnis des Käufers, angemessene Lieferanweisungen zu erteilen; oder
4.2.3 das Versäumnis des Käufers, dem Verkäufer die Zufahrt zum Lieferort zu ermöglichen, oder
4.2.4 das Versäumnis des Käufers, einen Vertreter am Lieferort zu stellen, der die Waren in Empfang nimmt; oder
4.2.5 ein Ereignis höherer Gewalt, so wird der Verkäufer nicht als vertragsbrüchig angesehen und ist dem Käufer gegenüber nicht haftbar.
4.3 Die Waren sind vom Käufer abgenommen, sobald der Käufer ausreichend Zeit hatte, sie nach der Lieferung zu prüfen, unabhängig davon, ob eine solche Prüfung tatsächlich stattgefunden hat. Angenommene Waren können nicht nachträglich abgelehnt werden.
4.4 Die Lieferung der Waren ist abgeschlossen, wenn die Waren am Lieferort abgeladen sind.
4.5 Sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart hat, werden Behälter und Verpackungen zum Selbstkostenpreis geliefert und/oder müssen bei Bedarf an den Verkäufer zurückgesandt werden.
4.6 Der Käufer hat kein Recht, wegen verspäteter Lieferung zurückzutreten, es sei denn, der Liefertermin (der vom Verkäufer geändert werden kann) ist um mehr als 60 Tage überschritten.
Gefahr und Eigentum
5.1 Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über (so dass der Käufer für den Verlust oder die Verschlechterung der Waren oder für Schäden, die nach dem Verlassen der Räumlichkeiten des Verkäufers auftreten, verantwortlich ist), zu dem die Waren die Räumlichkeiten des Verkäufers verlassen.
5.2 Das Eigentum an den Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn der Käufer dem Verkäufer alle Beträge (einschließlich etwaiger Verzugszinsen) gezahlt hat, die er dem Verkäufer aus dem Vertrag und allen anderen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer schuldet. Der Verkäufer ist berechtigt, Waren, deren Eigentum noch nicht auf den Käufer übergegangen ist, jederzeit zurückzuholen, und der Käufer gestattet dem Verkäufer, seinen leitenden Angestellten, Mitarbeitern und Beauftragten unwiderruflich, zum Zwecke der Rückholung solcher Waren alle Räumlichkeiten des Käufers zu betreten, mit oder ohne Fahrzeuge. Bis das Eigentum an den Waren gemäß diesen Bedingungen auf den Käufer übergegangen ist, bewahrt der Käufer die Waren als Treuhänder und Verwahrer des Verkäufers auf, und der Käufer hat die Waren getrennt von anderen Waren zu lagern und sicherzustellen, dass sie eindeutig als Eigentum des Verkäufers erkennbar sind.
5.3 Der Käufer darf keine Änderungen an den Waren oder ihrer Verpackung vornehmen und auch keine Markenzeichen, die auf oder in Verbindung mit den Waren verwendet werden, verändern, entfernen oder manipulieren.
5.4 Materialien, Ausrüstungen, Urheberrechte, Designrechte oder andere Formen von geistigen Eigentumsrechten an allen Zeichnungen, Spezifikationen und Daten in Bezug auf die Waren werden nicht auf den Käufer übertragen, es sei denn, sie wurden dem Verkäufer ursprünglich vom Käufer geliefert.
Preis und Zahlung
6.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten alle Preise für die Lieferung der Waren ab Werk, ohne Mehrwertsteuer und zahlbar in Pfund Sterling.
6.2 Der Verkäufer kann einen Aufschlag für Waren nach Maß berechnen.
6.3 Erklärt sich der Verkäufer bereit, die Waren an einem anderen Ort als in seinen Geschäftsräumen zu liefern, hat der Käufer alle Verpackungs-, Transport- und Versicherungskosten sowie sonstige Kosten zu tragen, die dem Verkäufer bei der Durchführung oder Veranlassung einer solchen Lieferung entstehen. Die angegebenen Preise unterliegen Schwankungen, wenn sich die Arbeits-, Material- oder Gemeinkosten erhöhen, die sich auf die Kosten der Lieferung der Waren auswirken. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, eine zusätzliche Gebühr zu erheben, um eine Erhöhung der Transportkosten, die vor dem Lieferdatum eintritt, abzudecken.
6.4 Der Verkäufer kann dem Käufer die Waren bei oder zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Lieferung in Rechnung stellen.
6.5 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, ist die Zahlung am 20. des auf den Rechnungsmonat folgenden Monats fällig und zahlbar. Die Zahlungsfrist ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertrages („Fälligkeitsdatum“).
6.6 Gerät der Käufer mit einer Zahlung an den Verkäufer am Fälligkeitstag in Verzug, so ist der Verkäufer unbeschadet sonstiger Rechtsmittel berechtigt, auf den ausstehenden Saldo Zinsen in Höhe von 2,5 % pro Monat über dem Basiszinssatz der HSBC Bank plc auf den ausstehenden Saldo zu erheben, wobei diese Zinsen von Tag zu Tag anfallen und mit monatlichen Zinseszinsen ab (einschließlich) dem Datum des Ablaufs dieser Frist bis (ausschließlich) zu dem Datum, an dem der fällige Betrag tatsächlich bei der anderen Partei eingeht, zu verzinsen sind.
6.7 Ungeachtet der Bestimmungen in Klausel 6.6 kann der Verkäufer, wenn der Käufer die Zahlung am Fälligkeitstag nicht in vollem Umfang leistet:
6.7.1 dem Käufer die Kosten für die Eintreibung des unbezahlten Betrages in Rechnung stellen, einschließlich aller Rechtskosten, Auslagen und Gebühren; und/oder
6.7.2 die Zahlung aller ausstehenden Zahlungen für die Waren oder andere Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Käufer und dem Verkäufer verlangen, auch wenn die Zahlung nicht fällig ist und ungeachtet etwaiger Kreditmöglichkeiten.
6.8 Der Käufer hat alle dem Verkäufer aus dem Vertrag zustehenden Beträge ohne Aufrechnung, Abzug, Gegenforderung und/oder sonstige Einbehaltung von Geldern zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer den gesamten ausstehenden Betrag in bar oder in frei verfügbaren Mitteln erhalten hat.
6.9 Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme von Warenbestellungen zu verweigern und/oder Lieferungen auszusetzen oder zurückzuhalten, wenn der Käufer dem Verkäufer Geld schuldet, das über ein vom Verkäufer festgelegtes Kreditlimit hinausgeht.
6.10 Der Verkäufer kann für jede im Rahmen des Vertrages gelieferte Sendung eine separate Rechnung ausstellen.
6.11 Der Verkäufer hat ein Pfandrecht an allen Sachen oder Gütern des Käufers, die sich im Besitz des Verkäufers befinden, für alle vom Käufer an den Verkäufer geschuldeten Beträge. Sind die dem Verkäufer geschuldeten Beträge nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt worden, kann der Verkäufer das Eigentum, an dem er ein Pfandrecht hat, verkaufen (und der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass der Verkäufer für dieses Eigentum und/oder diese Waren ein Eigentumsrecht erwirbt) und wird den Verkaufserlös zunächst zur Begleichung der Verkaufskosten oder -aufwendungen, dann zur Rückzahlung der vom Käufer dem Verkäufer geschuldeten Zinsen und anschließend zur Zahlung der dem Verkäufer geschuldeten Hauptbeträge verwenden; der Verkäufer wird dem Käufer dann den Restbetrag (falls vorhanden) in Rechnung stellen.
Haftung
7.1 Der Verkäufer schränkt die Haftung für Betrug, Tod oder Personenschäden, die auf Fahrlässigkeit des Verkäufers zurückzuführen sind, weder ein noch schließt er sie aus. Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf die Kosten für den Ersatz der Waren im Rahmen eines Vertrages in Bezug auf den Anspruch des Käufers beschränkt.
7.2 Der Verkäufer haftet unter keinen Umständen für Schäden, die sich aus den besonderen Umständen des Käufers ergeben
Käufers oder in Verbindung mit:
7.2.1 indirekte Schäden;
7.2.2 entgangenen Gewinn;
7.2.3 Schädigung des guten Rufs;
7.2.4 Schäden am Eigentum;
7.2.5 vergebliche Aufwendungen;
7.2.6 Folgeschäden;
7.2.7 wirtschaftlicher Schaden;
7.2.8 besondere Schäden und indirekte Verluste;
7.2.9 Betriebsunterbrechung, Verlust von Geschäften, Verträgen, Gelegenheiten und/oder Produktion.
7.3 Der Käufer hat dem Verkäufer eine angemessene Gelegenheit zu geben, eine Angelegenheit, für die der Verkäufer haftet, zu beheben, bevor der Käufer Kosten und/oder Ausgaben für die Behebung der Angelegenheit selbst aufwendet.
7.4 Alle Beschränkungen und/oder Ausschlüsse in diesen Bedingungen gelten in Bezug auf die Haftung für Vertragsverletzungen, die Haftung aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), die Haftung für die Verletzung gesetzlicher Pflichten und die Haftung für die Verletzung des Common Law.
7.5 Alle Garantien, Bedingungen und Pflichten, die durch das Gesetz in Bezug auf Eignung, Qualität oder Angemessenheit impliziert sind, werden im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
7.6 Die Beschränkungen in diesen Bedingungen sind notwendig, damit der Verkäufer die Waren zu seinen aktuellen Preisen anbieten kann. Dem Käufer wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, um etwaige Verluste zu decken, für die der Verkäufer nicht haftbar gemacht werden kann.
7.7 Der Käufer erkennt an, dass er verpflichtet ist, alle Anweisungen, Informationen und Warnungen, die ihm der Verkäufer mit den Waren liefert, an seine Kunden weiterzugeben.
Beendigung
8.1 Der Verkäufer hat das Recht, den Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn:
8.1.1 der Käufer gegen eine der Bedingungen des Vertrages verstößt
8.1.2 eine Pfändung, Vollstreckung oder ein sonstiges gerichtliches Verfahren in das Vermögen des Käufers eingeleitet wird oder der Käufer in irgendeiner Rechtsordnung eine ähnliche Handlung vornimmt oder erleidet;
8.1. 3 der Käufer einen Vergleich mit seinen Gläubigern abschließt, eine Konkurshandlung begeht oder (wenn es sich um eine Gesellschaft handelt) eine Anordnung oder ein wirksamer Beschluss zu seiner Auflösung (außer zum Zwecke der Verschmelzung oder Umstrukturierung) gefasst wird oder ein Antrag bei Gericht eingereicht wird oder ein Konkursverwalter, Zwangsverwalter oder Verwalter in Bezug auf den Käufer bestellt wird, Zwangsverwalter, Konkursverwalter, Zwangsverwalter oder Verwalter in Bezug auf das gesamte oder einen Teil des Unternehmens oder der Vermögenswerte des Käufers ernannt wird oder der Käufer in irgendeiner Rechtsordnung eine ähnliche Maßnahme ergreift oder duldet oder von ihm oder einer anderen Person in Bezug auf einen dieser Umstände irgendwelche Schritte unternommen werden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Einreichung eines Antrags oder die Abgabe einer Mitteilung);
8.1.4 der Käufer stellt seine Geschäftstätigkeit ein oder droht, sie einzustellen;
8.1.5 sich die finanzielle Lage des Käufers in einem solchen Ausmaß verschlechtert, dass nach Ansicht des Verkäufers die Fähigkeit des Käufers, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag angemessen zu erfüllen, gefährdet ist;
8.1.6 der Verkäufer die begründete Befürchtung hat, dass eines der oben genannten Ereignisse in Bezug auf den Käufer unmittelbar bevorsteht;
8.1.7 der Käufer fällige Zahlungen an den Verkäufer nicht leistet; oder
8.1.8 ein Verstoß des Käufers gegen diese Bedingungen vorliegt.
8.2 Die Beendigung des Vertrages, wie auch immer sie zustande kommt, berührt nicht die Rechte und Pflichten einer der beiden Parteien, die vor der Beendigung entstanden sind. Die Bedingungen, die ausdrücklich oder stillschweigend nach der Kündigung gelten, bleiben ungeachtet der Kündigung weiterhin durchsetzbar.
8.3 Alle im Rahmen des Vertrags an den Käufer zu leistenden Zahlungen werden ungeachtet anderer Bestimmungen sofort mit der Kündigung fällig.
Allgemeines
9.1 Bei reinen Verbrauchergeschäften beeinträchtigen die vorliegenden Bedingungen nicht die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.
9.2 Der Vertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen, Absprachen, Zusagen oder Vorschläge zwischen den Parteien und wird nicht durch andere Versprechen, Zusicherungen, Garantien, Gepflogenheiten, Gewohnheiten oder Handelsbräuche berührt. Die Parteien bestätigen, dass sie den Vertrag nicht auf der Grundlage von Zusicherungen geschlossen haben, die nicht ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen wurden, vorausgesetzt, dass die Haftung für betrügerische Erklärungen oder Handlungen, die vor dem Datum des Vertrages abgegeben wurden, nicht ausgeschlossen ist.
9.3 Jeder Vertrag ist für den Käufer persönlich, und der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte an eine andere Person abzutreten oder zu übertragen oder vorzutäuschen, dass er sie an eine andere Person abtreten oder seine Verpflichtungen aus einem Vertrag untervergeben will. Der Verkäufer kann den Vertrag oder Teile davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft abtreten.
9.4 Vorbehaltlich der Klausel 9.5 kann jede Mitteilung, die im Rahmen oder gemäß dem Auftrag gemacht wird, per Hand oder per Post oder per Einschreiben oder per Einschreibedienst oder per Fax oder mit anderen Telekommunikationsmitteln, die zum Erhalt einer schriftlichen Mitteilung in dauerhafter Form führen, übermittelt werden, und wenn sie auf diese Weise an die auf der Vorderseite dieses Vertrages angegebene Adresse der Partei oder an eine andere Adresse, die die Partei durch eine Mitteilung an die andere Partei ersetzen kann, gesendet oder übermittelt wird, gilt sie an dem Tag als wirksam zugestellt, an dem sie bei normalem Einsatz der Übermittlungsmittel vom Empfänger während der normalen Geschäftszeiten zuerst empfangen würde.
9.5 Ist der Käufer an einer Adresse außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig, senden der Käufer und der Verkäufer Mitteilungen gemäß der Bestellung per E-Mail an die von den Parteien von Zeit zu Zeit mitgeteilte Adresse.
9.6 Jedes Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag lässt alle anderen Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag oder anderen Verträgen unberührt. Kein Zugeständnis oder keine Verzögerung seitens des Verkäufers darf als Verzicht auf irgendwelche Rechte und Rechtsmittel ausgelegt werden.
9.7 Sollte eine Bedingung aus irgendeinem Grund von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird diese Bestimmung aus dem Vertrag ausgegliedert und berührt nicht die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit oder Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags.
9. 8. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Liefer- oder Zahlungstermin zu verschieben oder den Vertrag zu kündigen oder die Menge der bestellten Waren zu reduzieren, wenn er durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Ausübung seiner Geschäftstätigkeit gehindert wird oder sich diese verzögert, wie zum Beispiel, aber nicht ausschließlich Regierungsmaßnahmen, Krieg oder Kriegsdrohung, nationaler Notstand, Aufruhr, zivile Unruhen, Sabotage oder Requisition; höhere Gewalt, Feuer, Explosion, Überschwemmung, Epidemie oder Unfall; Einfuhr- oder Ausfuhrbestimmungen oder Embargos; Arbeitskonflikte, die nicht die Belegschaft des Verkäufers einschließen; Unfähigkeit oder Verzögerung bei der Beschaffung von ausreichendem oder geeignetem Material, Brennstoff, Teilen, Maschinen oder Arbeitskräften; oder ein Stromausfall oder Maschinenschaden.
9.9 Das Versäumnis des Verkäufers, eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise durchzusetzen, kann nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte aus dem Vertrag ausgelegt werden.
9.10 Nichts in diesem Vertrag ist so auszulegen, dass eine Partnerschaft oder ein Joint Venture zwischen den Parteien begründet oder impliziert wird. Die Vertragsparteien beabsichtigen nicht, dass eine der Bestimmungen dieses Vertrages gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 von einer Person, die nicht Vertragspartei ist, durchgesetzt werden kann.
9.11 Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen, der Website oder der Broschüre gelten die vorliegenden Bedingungen.
9.12 Die Rechtsmittel des Verkäufers aus einem Vertrag sind kumulativ und nicht ausschließlich. Die Wahl eines Rechtsmittels schließt die Geltendmachung anderer Rechtsmittel nicht aus. Verluste, die der Verkäufer geltend machen kann, schließen auch Verluste ein, die seinen Zulieferern entstanden sind oder von ihnen erlitten wurden.
9.13 Das Zustandekommen, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrages unterliegen englischem Recht, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Gerichte.